Der Klassiker als Kunststoff-Klebstoff in der praktischen 20 g Tube. Einmalig und universell.
Allgemeines:
Ruderer L530 ist der Klassiker unter den lösemittelhaltigen Kunststoffklebstoffen. Einmalig und universell Ruderer L530 ist ein dünnflüssiger farblos-transparenter Kunststoffklebstoff mit besonderen Klebeeigenschaften.
Besonderheiten:
Ruderer L530 verfügt über eine auffällig gute Metallhaftung bei Kombinationsverklebungen mit thermoplastischen Kunststoffen. Ruderer L530 verklebt kleine Teile oder Flächen. Die Verklebung erfolgt Nass in Nass. Ruderer L530 trocknet sehr rasch aus. Die Lösemittel lösen die thermoplastischen Kunststoffe an, gemeinsam mit den klebenden Substanzen erfolgt die Verklebung. Die Teile und Flächen müssen passgenau und spaltfrei sein.
Industrien:
- Kunststoffbau
- Handwerk
- Freizeit / Hobby
- Textil
Besonders geeignet zum Kleben von:
- verschiedener thermoplastischer Kunststoffe wie:
- ABS, PS, Hart-PVC, SAN, SB, PC, PMMA, Celluloid u.a.
miteinander, sowie mit anderen Werkstoffen wie: - Metalle, Glas, Keramik, Pressmassen, Holz, Pappe u.a.
Lagerfähigkeit:
Mindestens 36 Monate im verschlossenen Originalgebinde, bei kühler und trockener Lagerung.
Technische Merkmale:
Sicherheitshinweise:
H200: Physikalische Gefahren
- H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H300: Gesundheitsgefahren
- H319: Verursacht schwere Augenreizung.
- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P200: Prävention
- P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- P241: Explosionsgeschützte Geräte verwenden.
P300: Reaktion
- P303: Bei Berührung mit der Haut:
- P305: Bei Kontakt mit den Augen:
- P351: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
- P353: Haut mit Wasser abwaschen.
- P361: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P400: Aufbewahrung
- P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P500: Entsorgung
- P501: Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.